LSG Baden-Württemberg - Urteil vom 20.05.2016
L 8 U 5044/13
Normen:
SGG § 128 Abs. 1;
Vorinstanzen:
SG Mannheim, vom 15.11.2013 - Vorinstanzaktenzeichen S 2 U 3925/12

Verwertbarkeit von Gutachten im sozialgerichtlichen Verfahren bei kritischen Äußerungen des Sachverständigen im Internet

LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 20.05.2016 - Aktenzeichen L 8 U 5044/13

DRsp Nr. 2016/10315

Verwertbarkeit von Gutachten im sozialgerichtlichen Verfahren bei kritischen Äußerungen des Sachverständigen im Internet

Die auf seiner Homepage publizierten Äußerung eines Sachverständigen, die zwar die Annahme der Befangenheit gegenüber einer Prozesspartei noch nicht rechtfertigen, aber eine subjektiv kritisch Distanz zu von bestimmten Prozessparteien herangezogenen Ärzten erkennen lassen, geben grundsätzlich Anlass zur Prüfung, ob sein Gutachten im Hinblick auf Befunderhebung und ärztliche Bewertung auf fachlichen Überlegungen beruht oder seine gutachterlichen Ausführungen von der zum Ausdruck gebrachten Einstellung genüber Dritten geleitet sind.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Mannheim vom 15.11.2013 wird zurückgewiesen.

Außergerichtliche Kosten des Klägers hat die Beklagte auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.

Normenkette:

SGG § 128 Abs. 1;

Tatbestand

Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob dem Kläger aufgrund der Folgen des Arbeitsunfalls vom 14.05.2007 eine Verletztenrente zusteht.