Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Mannheim vom 15.11.2013 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten des Klägers hat die Beklagte auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob dem Kläger aufgrund der Folgen des Arbeitsunfalls vom 14.05.2007 eine Verletztenrente zusteht.
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