LSG Bayern - Beschluss vom 04.08.2009
L 2 B 750/08 P PKH
Normen:
SGB XI § 14; SGG § 118; SGG § 128;
Vorinstanzen:
SG Regensburg, vom 25.07.2008 - Vorinstanzaktenzeichen S 2 P 7/08

Verwertbarkeit von Gutachten des Verwaltungsverfahrens im sozialgerichtlichen Verfahren; Pflegebedarf eines peritonealdialysepflichtigen Kindes

LSG Bayern, Beschluss vom 04.08.2009 - Aktenzeichen L 2 B 750/08 P PKH

DRsp Nr. 2009/25282

Verwertbarkeit von Gutachten des Verwaltungsverfahrens im sozialgerichtlichen Verfahren; Pflegebedarf eines peritonealdialysepflichtigen Kindes

1. Im Rahmen der freien Beweiswürdigung nach §§ 118, 128 SGG können im Verwaltungsverfahren eingeholte Gutachten im Urkundenbeweis verwertet werden. Solche Gutachten sind keine Privatgutachten. 2. Dialyse ist eine Maßnahme der Behandlungspflege und kann auch dann nicht als Verrichtung im Ablauf des täglichen Lebens im Sinne des § 14 SGB XI gewertet werden, wenn sie krankheitsbedingt täglich zu leisten ist (hier: Pflegebedarf eines peritonealdialysepflichtigen Kindes). [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Regensburg vom 25.07.2008 wird zurückgewiesen.

Normenkette:

SGB XI § 14; SGG § 118; SGG § 128;

Gründe:

I. Streitig ist die Gewährung von Prozesskostenhilfe.

Bei der 2003 geborenen Klägerin wurde im Alter von drei Jahren ein Nierenversagen festgestellt. Von ihren Eltern wird dreimal wöchentlich nachts eine Bauchdialyse durchgeführt. Wegen der sehr trockenen Haut muss die Klägerin vermehrt eingecremt werden. Die geistige und motorische Entwicklung ist altersgerecht.