Verwertbarkeit und Entschädigung eines Zusatzgutachtens bei Übertragung der Gutachtenerstattung auf Dritte
LSG Thüringen, Beschluß vom 02.02.2006 - Aktenzeichen L 6 SF 895/05
DRsp Nr. 2007/20579
Verwertbarkeit und Entschädigung eines Zusatzgutachtens bei Übertragung der Gutachtenerstattung auf Dritte
Ein Zusatzgutachten ist im gerichtlichen Verfahren nicht verwertbar und kann auch nicht entschädigt werden, wenn der ernannte Sachverständige einem Dritten unerlaubt die Erstellung überträgt. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]