LSG Thüringen - Beschluß vom 02.02.2006
L 6 SF 895/05
Normen:
SGG § 118 Abs. 1 ; ZPO § 404 Abs. 1 § 407a Abs. 2 S. 1 § 407a Abs. 2 S. 2 ; ZuSEG § 1 Abs. 1 § 3 Abs. 2 ;

Verwertbarkeit und Entschädigung eines Zusatzgutachtens bei Übertragung der Gutachtenerstattung auf Dritte

LSG Thüringen, Beschluß vom 02.02.2006 - Aktenzeichen L 6 SF 895/05

DRsp Nr. 2007/20579

Verwertbarkeit und Entschädigung eines Zusatzgutachtens bei Übertragung der Gutachtenerstattung auf Dritte

Ein Zusatzgutachten ist im gerichtlichen Verfahren nicht verwertbar und kann auch nicht entschädigt werden, wenn der ernannte Sachverständige einem Dritten unerlaubt die Erstellung überträgt. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

SGG § 118 Abs. 1 ; ZPO § 404 Abs. 1 § 407a Abs. 2 S. 1 § 407a Abs. 2 S. 2 ; ZuSEG § 1 Abs. 1 § 3 Abs. 2 ;