Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Trier vom 28.03.2012 -
Die Revision wird nicht zugelassen.
Mit der vorliegenden Klage verfolgt der Kläger die Zahlung von Überstundenvergütung aus dem Jahre 2008. Mit der Behauptung, er habe in diesem Jahr von Februar bis Oktober insgesamt 260 Überstunden geleistet, hat er vor dem Arbeitsgericht Trier Klage erhoben.
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