LAG Köln - Beschluss vom 22.06.1995
5 Ta 127/95
Normen:
ArbGG § 5 Abs. 3 ; GVG § 17a;
Fundstellen:
NZA 1996, 280
Vorinstanzen:
ArbG Aachen, vom 02.03.1995 - Vorinstanzaktenzeichen Ca 1291/94

Verweisungsbeschluss: Bindungswirkung auch bei Fehlerhaftigkeit

LAG Köln, Beschluss vom 22.06.1995 - Aktenzeichen 5 Ta 127/95

DRsp Nr. 2001/4241

Verweisungsbeschluss: Bindungswirkung auch bei Fehlerhaftigkeit

1. Auch ein fehlerhafter Verweisungsbeschluss bindet gemäß § 17a Abs. 2 Satz 3 GVG das Gericht, an das verweisen wird, sofern er nicht offensichtlich gesetzwidrig ist. 2. Die fehlende Begründung des Verweisungsbeschlusses stellt jedenfalls dann keine offensichtliche Gesetzwidrigkeit dar, wenn der Beschluß auf übereinstimmenden Antrag beider Parteien ergangen ist.

Normenkette:

ArbGG § 5 Abs. 3 ; GVG § 17a;
Vorinstanz: ArbG Aachen, vom 02.03.1995 - Vorinstanzaktenzeichen Ca 1291/94
Fundstellen
NZA 1996, 280