LSG Baden-Württemberg - Urteil vom 15.09.2000
L 8 RJ 2380/97
Normen:
SGB VI § 43 Abs. 2 S. 2 ;
Vorinstanzen:
SG Mannheim, vom 11.06.1997 - Vorinstanzaktenzeichen 9 RJ 104/95

Verweisbarkeit eines Lager- und Materialverwalters

LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 15.09.2000 - Aktenzeichen L 8 RJ 2380/97

DRsp Nr. 2006/23620

Verweisbarkeit eines Lager- und Materialverwalters

1. Die soziale Zumutbarkeit einer Verweisungstätigkeit beurteilt sich nach der Wertigkeit des bisherigen Berufs (hier zur Einstufung der Tätigkeit eines Lager- und Materialverwalters in das Mehrstufenschema und zu seiner Verweisbarkeit). 2. Wenn der Versicherte nicht nur vorübergehend eine andere geringerwertige Tätigkeit aufnimmt und die Aufgabe der höherwertigen Tätigkeit vom Willen des Versicherten getragen ist, dh wenn der Versicherte einer Berufstätigkeit erkennbar nicht mehr nachgehen will und sich endgültig einer anderen Berufstätigkeit zuwendet, so liegt eine Lösung von einem Beruf vor. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

SGB VI § 43 Abs. 2 S. 2 ;
Vorinstanz: SG Mannheim, vom 11.06.1997 - Vorinstanzaktenzeichen 9 RJ 104/95