SG Heilbronn, vom 18.11.1998 - Vorinstanzaktenzeichen S 7 AL 733/98
Verweigerung der Annahme der Urteilszustellung
LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 06.12.2000 - Aktenzeichen L 5 AL 1624/00
DRsp Nr. 2006/23585
Verweigerung der Annahme der Urteilszustellung
Ein Kläger verwirkt aufgrund unzulässiger Rechtsausübung das Recht auf Anfechtung des sozialgerichtlichen Urteils, wenn er die Annahme eines Einschreibebriefes verweigert und damit die Urteilszustellung und den Lauf der Berufungsfrist vereitelt, mit dem die schriftlichen Urteilsgründe an die angegebene Wohnanschrift zugestellt werden sollten. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]