Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Hannover vom 24. April 2007 aufgehoben.
Die Klage wird abgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
Gerichtskosten werden nicht erhoben.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten über die Frage, welcher Sozialleistungsträger Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts für den Aufenthalt des Klägers im G. in Hannover erbringen muss. Streitig ist der Zeitraum vom 1. Juli bis 31. Dezember 2005.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|