ArbG Wuppertal, vom 26.10.1999 - Vorinstanzaktenzeichen 6 Ca 2886/99
Vertragsrecht - Anspruch auf Verlängerung der regelmäßigen Arbeitszeit; Verletzung von Aufklärungspflichten
BAG, Urteil vom 13.11.2001 - Aktenzeichen 9 AZR 442/00
DRsp Nr. 2002/7484
Vertragsrecht - Anspruch auf Verlängerung der regelmäßigen Arbeitszeit; Verletzung von Aufklärungspflichten
»Will eine Angestellte, deren Arbeitszeit zur Betreuung ihres Kindes wunschgemäß auf die Hälfte der regelmäßigen tariflichen Wochenarbeitszeit verringert worden ist, ihre Arbeitszeit später wieder aufstocken, so bedarf es dazu einer Vereinbarung mit dem Arbeitgeber. Der Arbeitgeber schuldet nicht schon deshalb die Zustimmung zur Aufstockung der Arbeitszeit, weil er vor der Verringerung der Arbeitszeit die Angestellte nicht auf die Möglichkeit hingewiesen hat, die Herabsetzung der Wochenarbeitszeit zeitlich zu befristen.«Orientierungssätze:1. Der Anspruch auf Verlängerung der regelmäßigen Arbeitszeit kann im Wege der Leistungsklage verfolgt werden. Ziel der Klage ist es, den Arbeitgeber zu verurteilen, das Angebot des Arbeitnehmers auf Vertragsänderung anzunehmen.2. Wünscht eine Angestellte zur Betreuung ihres Kindes die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit zu verringern, so ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet, sie auf die Möglichkeit einer befristeten Herabsetzung der Arbeitszeit hinzuweisen.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Rechtsportal Arbeitsrecht" abrufen.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.