Die Beschwerde der Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 27. April 2016 wird verworfen.
Die Beklagte trägt auch die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 215 498 Euro festgesetzt.
I
Die Beteiligten streiten um die Höhe des Regelleistungsvolumens (RLV) der Klägerin für die Quartale IV/2005 bis IV/2008.
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