SG Kiel, vom 12.02.2014 - Vorinstanzaktenzeichen S 16 KA 1155/13
VertragsarzthonorarHöhe des RegelleistungsvolumensArztgruppenbezugPraxisbesonderheitenWeiter Beurteilungs- und GestaltungsspielraumUnterdurchschnittlich abrechnende Praxen außerhalb der Aufbauphase
LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 08.11.2016 - Aktenzeichen L 4 KA 44/14
DRsp Nr. 2017/16547
VertragsarzthonorarHöhe des RegelleistungsvolumensArztgruppenbezugPraxisbesonderheitenWeiter Beurteilungs- und GestaltungsspielraumUnterdurchschnittlich abrechnende Praxen außerhalb der Aufbauphase
1. Die Regelleistungsvolumina sind in § 85 Abs. 4 Satz 7 SGB V als arztgruppenspezifische Grenzwerte definiert, bis zu denen die von einer Arztpraxis erbrachten Leistungen mit festen Punktwerten zu vergüten sind; der Bezug zur Arztgruppe ist seitdem verbindlich.2. Der Arztgruppenbezug ist des Weiteren aufgegriffen in § 87b Abs. 3 Satz 1 SGB V, nach dem die Werte für die Regelleistungsvolumina morbiditätsgewichtet und differenziert nach Arztgruppen und nach Versorgungsgraden sowie unter Berücksichtigung der Besonderheiten kooperativer Versorgungsformen festzulegen sind.3. Dabei stellt § 87b Abs. 3 Satz 1, 2. Halbsatz SGB V für die Bildung der Facharztgruppen auf § 87 Abs. 2aSGB V ab; dort ist für die Bildung der Facharztgruppen wiederum auf die nach dem Katalog des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) abrechenbaren Leistungen abgestellt.4. Die Ausgestaltung der nach § 87b Abs. 3 S. 3 SGB V zu berücksichtigenden Praxisbesonderheiten ist den Bewertungsausschüssen vorbehalten.
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