Vertragsärztliche Versorgung, Belegarztanerkennung bei einem in einem Medizinischen Versorgungszentrum angestellten Arzt
SG Marburg, Urteil vom 30.01.2008 - Aktenzeichen S 12 KA 1082/06
DRsp Nr. 2008/9336
Vertragsärztliche Versorgung, Belegarztanerkennung bei einem in einem Medizinischen Versorgungszentrum angestellten Arzt
Durch ein MVZ können grundsätzlich auch belegärztliche Leistungen erbracht werden. Beträgt die Fahrstrecke zwischen dem Belegkrankenhaus und dem Wohnsitz 35 Minuten bei einer Entfernung von 40,8 km und arbeitet der Arzt in einem MVZ mit ca. 11 weiteren Kardiologen, von denen einige auch Belegärzte und am selben Krankenhaus tätig sind, so kann eine Belegarztanerkennung nicht versagt werden. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]