Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 18. September 2013 aufgehoben.
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens tragen der Kläger und die Beklagte jeweils zur Hälfte.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Kläger wendet sich gegen eine Honorarkürzung für die Quartale I/07 bis IV/07 infolge einer Plausibilitätsprüfung.
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