SG Potsdam, - Vorinstanzaktenzeichen S 1 KA 115/13
Vertragsärztliche HonorarbescheideZuschlag zum RegelleistungsvolumenMaßgeblicher Faktor für die Höhe des RLVAngemessene Vergütungen
LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 18.03.2016 - Aktenzeichen L 24 KA 22/15
DRsp Nr. 2016/10119
Vertragsärztliche HonorarbescheideZuschlag zum RegelleistungsvolumenMaßgeblicher Faktor für die Höhe des RLVAngemessene Vergütungen
1. Maßgeblicher Faktor für die Höhe des RLV sind nicht die Preise der Euro-Gebührenordnung, sondern die tatsächlich gezahlten Gesamtvergütungen.2. Somit stellt das RLV nur im "Idealfall" sicher, dass die von ihm erfasste Leistungsmenge in vollem Umfang mit den Preisen der Euro-Gebührenordnung vergütet wird: Dies ist nämlich nur dann der Fall, wenn die Höhe der gezahlten Gesamtvergütungen - bzw. der auf die in das RLV fallende Leistungsmenge bezogene Anteil hieran - mit dem Geldbetrag übereinstimmt, der für die in das RLV fallenden Leistungen nach den Preisen der Euro-Gebührenordnung insgesamt zu zahlen wäre.3. Es ist aber keineswegs ausgeschlossen, dass der für die Vergütung der in das RLV fallenden Leistungen zur Verfügung stehende Gesamtvergütungsanteil hierfür nicht ausreicht.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Rechtsportal Arbeitsrecht" abrufen.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.