LSG Nordrhein-Westfalen - Urteil vom 22.05.2013
L 11 KA 95/08
Normen:
SGB V § 85 Abs. 4;
Vorinstanzen:
SG Düsseldorf, vom 20.08.2008 - Vorinstanzaktenzeichen S 14 KA 67/06

Verteilungsmaßstab bei der Gesamtvergütung an VertragsärzteErhöhung des Individualbudgets, begrenzt auf Durchschnittswerte der entsprechenden Fach-/Untergruppe (Deckelung)

LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 22.05.2013 - Aktenzeichen L 11 KA 95/08

DRsp Nr. 2014/2438

Verteilungsmaßstab bei der Gesamtvergütung an VertragsärzteErhöhung des Individualbudgets, begrenzt auf Durchschnittswerte der entsprechenden Fach-/Untergruppe (Deckelung)

1. Die Kassenärztliche Vereinigung verteilt die Gesamtvergütungen an die Vertragsärzte auf der Grundlage des § 85 Abs. 4 SGB V nach dem mit den Krankenkassenverbänden vereinbarten Verteilungsmaßstab. 2. Dabei erhält jede vertragsärztliche Praxis für punktzahlbewertete Leistungen ein maximal anrechenbares individuelles Punktzahlvolumen (Individualbudget). 3. Bei einer Gemeinschaftspraxis errechnet sich der Bewertungsmaßstab sodann aus der Summe der individuellen Honorarumsätze im maßgeblichen Bemessungszeitraum. 4. Bei höherem Leistungsbedarf im Bemessungszeitraum erfolgt eine entsprechende prozentuale Steigerung. Diese wiederum ist begrenzt ("gedeckelt") auf den Durchschnitt des Punktzahlgrenzwertes der Fach-/Untergruppe.

Tenor