OVG Niedersachsen - Beschluss vom 22.03.2011
13 LA 157/09
Normen:
AMG § 43; AMG § 48; AMG § 78 Abs. 2 S. 3; AMG § 69 Abs. 1 S. 2; AMPreisV § 1 Abs. 4; AMPreisV § 3; SGB V § 30 Abs. 3 S. 4; SGB V § 31 Abs. 3 S. 1; SGB V § 43b Abs. 1 S. 1; SGB V § 61 S. 1; SGB V § 69 Abs. 5;
Vorinstanzen:

Verstoß gegen die gesetzliche Arzneimittelpreisbindung bei Gewährung von den Erwerb günstiger erscheinen lassender Vorteile i.R.d. Erwerbs von Arzneimitteln in einer Apotheke; Verstoß gegen die gesetzliche Arzneimittelpreisbindung bei gleichzeitigem Verstoß der Vorteilsgewährung gegen die sozialversicherungsrechtlichen Zuzahlungsregelungen

OVG Niedersachsen, Beschluss vom 22.03.2011 - Aktenzeichen 13 LA 157/09

DRsp Nr. 2011/8488

Verstoß gegen die gesetzliche Arzneimittelpreisbindung bei Gewährung von den Erwerb günstiger erscheinen lassender Vorteile i.R.d. Erwerbs von Arzneimitteln in einer Apotheke; Verstoß gegen die gesetzliche Arzneimittelpreisbindung bei gleichzeitigem Verstoß der Vorteilsgewährung gegen die sozialversicherungsrechtlichen Zuzahlungsregelungen

Ein Verstoß gegen die gesetzliche Arzneimittelpreisbindung liegt immer schon dann vor, wenn eine Apotheke dem Versicherten bzw. Kunden gekoppelt mit dem Erwerb des Arzneimittels Vorteile gewährt, die den Erwerb für ihn wirtschaftlich günstiger erscheinen lassen. Dies gilt gerade auch dann, wenn die gegen die Preisbindung verstoßende Vorteilsgewährung zugleich mit einem Verstoß gegen die sozialversicherungsrechtlichen Zuzahlungsregelungen verbunden ist.

Normenkette:

AMG § 43; AMG § 48; AMG § 78 Abs. 2 S. 3; AMG § 69 Abs. 1 S. 2; AMPreisV § 1 Abs. 4; AMPreisV § 3; SGB V § 30 Abs. 3 S. 4; SGB V § 31 Abs. 3 S. 1; SGB V § 43b Abs. 1 S. 1; SGB V § 61 S. 1; SGB V § 69 Abs. 5;

Tatbestand