BSG - Urteil vom 04.06.2002
B 2 U 16/01 R
Normen:
RVO § 551 Abs. 2 § 551 Abs. 1 S. 3 ; SGG § 128 § 103 ;
Vorinstanzen:
LSG Darmstadt - L 3 U 184/99 - 11.04.2001,
SG Darmstadt, vom 10.11.1998 - Vorinstanzaktenzeichen S 3 U 1695/96

Verstoß gegen das Prinzip der freien richterlichen Beweiswürdigung und gegen den Amtsermittlungsgrundsatz im sozialgerichtlichen Verfahren

BSG, Urteil vom 04.06.2002 - Aktenzeichen B 2 U 16/01 R

DRsp Nr. 2002/11719

Verstoß gegen das Prinzip der freien richterlichen Beweiswürdigung und gegen den Amtsermittlungsgrundsatz im sozialgerichtlichen Verfahren

1. Soweit sich das LSG im Rahmen der Feststellung der zur Ausfüllung des Tatbestandsmerkmals der gruppentypischen Risikoerhöhung dienenden Tatsachen mit den Ausführungen des Sachverständigen zu den epidemiologischen Studien und den eigenen Fallerfahrungen des Sachverständigen auseinandergesetzt hat bzw dem gegenüber eigene abweichende medizinisch-wissenschaftliche Beurteilungen vorgenommen hat, ohne die eigene Sachkunde hierfür nachzuweisen, verstößt es gegen das Prinzip der freien richterlichen Beweiswürdigung und gegen den Amtsermittlungsgrundsatz. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

RVO § 551 Abs. 2 § 551 Abs. 1 S. 3 ; SGG § 128 § 103 ;

Gründe:

I

Die Beteiligten streiten um die Entschädigung der Lungenkrebserkrankung des verstorbenen Ehemannes der Klägerin als oder wie eine Berufskrankheit (BK).