A. Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen ein landesarbeitsgerichtliches Berufungsurteil, das erst mehr als fünf Monate nach der Verkündung in vollständiger Fassung abgesetzt und zugestellt wurde.
I. 1. Der Beschwerdeführer war von 1977 bis 1996 bei der Beklagten des Ausgangsverfahrens als Arbeitnehmer beschäftigt. Seine Betriebsrente hielt er für zu niedrig und erhob eine entsprechende Zahlungsklage. Das Arbeitsgericht gab der Klage vollen Umfangs statt.
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