Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts C-Stadt vom 17.03.2011 - 4 Ca 367/10 Ö - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten über die Höhe der an den Kläger ab April 2010 zu zahlenden Versorgungsbezüge sowie Erstattung erhöhter Krankenversicherungskosten.
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