LSG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 17.03.2022
L 4 KR 230/19
Normen:
SGG § 193;
Vorinstanzen:
SG Berlin, vom 30.04.2019 - Vorinstanzaktenzeichen S 182 KR 2081/17

Versorgung mit Medizinal-CannabisEntscheidungsfrist in Bezug auf eine GenehmigungsfiktionInkrafttreten einer materiell-rechtlichen Norm

LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17.03.2022 - Aktenzeichen L 4 KR 230/19

DRsp Nr. 2022/15031

Versorgung mit Medizinal-Cannabis Entscheidungsfrist in Bezug auf eine Genehmigungsfiktion Inkrafttreten einer materiell-rechtlichen Norm

Die Entscheidungsfrist des § 13 Abs 3a S 1 SGB V beginnt frühestens an dem Tag zu laufen, an dem die materiell-rechtliche Norm, auf die der Antragsteller sein Leistungsbegehren stützt, in Kraft tritt.

Tenor

Die Berufung wird zurückgewiesen.

Die Beteiligten haben einander keine außergerichtlichen Kosten zu erstatten.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

SGG § 193;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten um die Versorgung des Klägers mit Medizinal-Cannabis sowie um die Erstattung von Aufwendungen zum Erwerb von Cannabisprodukten.