I. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Würzburg vom 19.12.2007 wird zurückgewiesen.
II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
III. Die Revision wird nicht zugelassen.
Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob der Unfall der Klägerin vom 10.08.1998 als Arbeitsunfall anzuerkennen und zu entschädigen ist.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|