1. Das Urteil des Sozialgerichts Speyer vom 11.10.2007 wird aufgehoben und die Klage abgewiesen.
2. Außergerichtlichen Kosten des Klägers sind in beiden Rechtszügen nicht zu erstatten.
3. Die Revision wird zugelassen.
Die Beteiligten streiten darüber, ob der Unfall des damals 11-jährigen Klägers als Arbeitsunfall anzuerkennen ist.
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