Die Revision wird zurückgewiesen.
Die Beklagte hat dem Kläger dessen außergerichtliche Kosten auch für das Revisionsverfahren zu erstatten.
I
Die Beteiligten streiten um die Feststellung eines Arbeitsunfalles.
Der Kläger bewarb sich im Herbst 2009 als Empfänger von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende aus eigener Initiative bei der T. GmbH (im Folgenden: T. GmbH) um eine Stelle als Briefausträger. Daraufhin wurde vereinbart, dass er vom 15. bis zum 17.10.2009 jeweils 6 Stunden täglich als Postzusteller ohne Anspruch auf ein Entgelt eingesetzt werden sollte. Außerdem wurde der Abschluss eines schriftlichen Arbeitsvertrages für den 22.10.2009 in Aussicht gestellt.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|