LSG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 16.03.2006
L 6 U 49/03
Normen:
SGB VII § 8 Abs. 1 ;
Vorinstanzen:
SG Dessau - S 3 U 118/02 - 08.04.2003,

Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung beim Betriebssport

LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 16.03.2006 - Aktenzeichen L 6 U 49/03

DRsp Nr. 2007/20515

Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung beim Betriebssport

Ein unfallversicherungsrechtlicher Schutz bei einer Betätigung im Rahmen von Betriebssport von Betriebsangehörigen erfordert, dass der innere sachliche Zusammenhang der sportlichen Betätigung mit der versicherten Tätigkeit vor allem dadurch dokumentiert wird, dass die sportlichen Übungen regelmäßig ausgeübt werden, sie damit dem körperlichen Ausgleich gegenüber den Belastungen der betrieblichen Arbeit dienlich und die Teilnehmer im Wesentlichen Betriebsangehörige sind. Wenn der Wettkampfcharakter bei der Austragung der sportlichen Betätigung einer Betriebsmannschaft im Vordergrund steht, rücken diese Merkmale in den Hintergrund. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

SGB VII § 8 Abs. 1 ;
Vorinstanz: SG Dessau - S 3 U 118/02 - 08.04.2003,