Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Hannover vom 29. August 2012 wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 13.934,- Euro festgesetzt.
Die Klägerin begehrt von der Beklagten die Erstattung von Behandlungs- und anderen Kosten in Höhe von 13.933,96 Euro; streitig ist dabei, ob diese Kosten aus Anlass eines Arbeitsunfalls angefallen sind.
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