SG Konstanz, vom 19.10.1999 - Vorinstanzaktenzeichen S 2 U 217/99
Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung bei Wegeunfall
LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 12.09.2000 - Aktenzeichen L 1 U 722/00
DRsp Nr. 2006/23626
Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung bei Wegeunfall
Bei Antritt des Weges zur Arbeit von einem dritten Ort aus, bei dem sich die Wegstrecke um das 900-fache gegenüber der üblichen Wegstrecke erhöht, liegt kein Wegeunfall vor. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]