Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung bei sorgfaltswidriger Verhaltensweise auf dem Arbeitsweg
SG Mannheim, Urteil vom 20.09.2005 - Aktenzeichen S 9 U 1554/05
DRsp Nr. 2008/9293
Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung bei sorgfaltswidriger Verhaltensweise auf dem Arbeitsweg
Nachlässiges oder pflichtwidriges Verhalten eines Versicherten kann nicht dazu führen, dass eine eigentlich rein private Tätigkeit dem Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung unterfällt. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]