BSG - Urteil vom 05.07.2016
B 2 U 19/14 R
Normen:
SGB VII § 2 Abs. 1 Nr. 1; SGB VII § 8;
Fundstellen:
ArbRB 2016, 367
BSGE 121, 297
NJW 2016, 9
NZS 2017, 25
Vorinstanzen:
LSG Hessen, vom 29.04.2014 - Vorinstanzaktenzeichen L 3 U 125/13
SG Kassel, vom 15.05.2013 - Vorinstanzaktenzeichen S 4 U 176/11

Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung bei einer Wanderung im Rahmen der Weihnachtsfeier als betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung auch bei einer kleineren Untergliederung des Betriebes

BSG, Urteil vom 05.07.2016 - Aktenzeichen B 2 U 19/14 R

DRsp Nr. 2016/17257

Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung bei einer Wanderung im Rahmen der Weihnachtsfeier als betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung auch bei einer kleineren Untergliederung des Betriebes

Eine im Einvernehmen mit der Dienststellenleitung von einem Sachgebiet veranstaltete Weihnachtsfeier steht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn die Teilnahme allen Angehörigen des Sachgebiets offen steht und die Sachgebietsleiterin teilnimmt (Aufgabe von BSG vom 22.8.1955 - 2 RU 49/54 = BSGE 1, 179).

Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Hessischen Landessozialgerichts vom 29. April 2014 aufgehoben und die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Kassel vom 15. Mai 2013 zurückgewiesen.

Die Beklagte hat der Klägerin auch die außergerichtlichen Kosten des Berufungs- und Revisionsverfahrens zu erstatten.

Normenkette:

SGB VII § 2 Abs. 1 Nr. 1; SGB VII § 8;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten darum, ob ein Unfall der Klägerin bei einer betrieblichen Weihnachtsfeier ein nach dem SGB VII versicherter Arbeitsunfall war.