Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung bei der Teilnahme an einem Jugendzeltlager
SG Speyer, Urteil vom 11.10.2007 - Aktenzeichen S 8 U 51/07
DRsp Nr. 2008/9386
Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung bei der Teilnahme an einem Jugendzeltlager
Ist eine Jugendfreizeit nicht mit Lehrgängen oder sonstigen Ausbildungsmaßnahmen verbunden, dient aber der Nachwuchsförderung und -pflege, so können die Teilnehmer auch dann gegen Arbeitsunfall versichert sein (hier: Teilnahme an einem DLRG-Jugendzeltlager). [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]