I. Der Tenor des angefochtenen Gerichtsbescheides des Sozialgerichts Chemnitz vom 30.01.2008 wird wie folgt gefasst: "Es wird festgestellt, dass es sich bei dem Unfallereignis am 30.11.2004 um einen Arbeitsunfall handelt." Die Berufung der Beklagten gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Chemnitz vom 30.01.2008 wird zurückgewiesen.
II. Die Beklagte hat der Klägerin deren außergerichtliche Kosten auch im Berufungsverfahren zu erstatten.
III. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten darüber, ob es sich bei dem Ereignis am 30.11.2004, einem Sturz der Klägerin auf dem Heimweg von einer Weihnachtsfeier des Hauptamtes der Stadtverwaltung S., um einen Arbeitsunfall handelt.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|