BSG - Urteil vom 12.05.2009
B 2 U 8/08 R
Normen:
SGB VII § 2; SGB VII § 8;
Vorinstanzen:
LSG Sachsen-Anhalt, vom 21.02.2008 - Vorinstanzaktenzeichen L 6 U 31/05
SG Magdeburg, vom 11.02.2005 - Vorinstanzaktenzeichen S 13 U 23/02

Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung auf dem Weg zu einem potentieller Arbeitgeber zwecks Nachreichen der Kindergeldbescheinigung

BSG, Urteil vom 12.05.2009 - Aktenzeichen B 2 U 8/08 R

DRsp Nr. 2009/20281

Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung auf dem Weg zu einem potentieller Arbeitgeber zwecks Nachreichen der Kindergeldbescheinigung

Nicht unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung fällt ein Leistungsbezieher und Meldepflichtiger nach dem SGB III auf dem Weg zu der vom Arbeitsamt vermittelten potentiellen Arbeitsstelle zwecks Vorlage/Nachreichen der fehlenden Bescheinigung der Kindergeldkasse. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Auf die Revision der Beigeladenen wird das Urteil des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt vom 21. Februar 2008 aufgehoben und die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Magdeburg vom 8. Februar 2005 zurückgewiesen.

Kosten sind in allen drei Rechtszügen nicht zu erstatten.

Normenkette:

SGB VII § 2; SGB VII § 8;

Gründe:

I

Umstritten ist die Anerkennung eines Unfalls als Arbeitsunfall.