Auf die Revision der Beigeladenen wird das Urteil des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt vom 21. Februar 2008 aufgehoben und die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Magdeburg vom 8. Februar 2005 zurückgewiesen.
Kosten sind in allen drei Rechtszügen nicht zu erstatten.
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Umstritten ist die Anerkennung eines Unfalls als Arbeitsunfall.
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