LSG Baden-Württemberg - Beschluß vom 07.07.1999
L 10 U 1827/98
Normen:
RVO § 550 Abs. 1 ;

Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung

LSG Baden-Württemberg, Beschluß vom 07.07.1999 - Aktenzeichen L 10 U 1827/98

DRsp Nr. 2006/23733

Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung

Bei einer Unterbrechung des Heimweges von mehr als zwei Stunden wegen des Einbaus eines CB-Funkgerätes und eines Kühlschranks in den LKW des Unternehmens besteht kein Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

RVO § 550 Abs. 1 ;