LSG Bayern - Urteil vom 26.02.2015
L 17 U 248/14
Normen:
SGB IV § 7 Abs. 1; SGB VII § 109 S. 1; SGB VII § 2 Abs. 2; SGG § 197a;
Vorinstanzen:
SG Nürnberg, vom 27.03.2014 - Vorinstanzaktenzeichen S 15 U 194/12

Versicherungsschutz in der der gesetzlichen Unfallversicherung; Zulässigkeit der Klage potentiell Haftungsbeschränkter; Beurteilung der Betreuung und Versorgung eines Pferdes als unternehmerähnliche Tätigkeit

LSG Bayern, Urteil vom 26.02.2015 - Aktenzeichen L 17 U 248/14

DRsp Nr. 2015/7221

Versicherungsschutz in der der gesetzlichen Unfallversicherung; Zulässigkeit der Klage potentiell Haftungsbeschränkter; Beurteilung der Betreuung und Versorgung eines Pferdes als unternehmerähnliche Tätigkeit

1. Ob zwischen zwei Personen ein Beschäftigungsverhältnis (Arbeitsverhältnis) im Sinne der Sozialversicherung besteht, hängt insbesondere nicht von der gewählten Bezeichnung oder der rechtlichen Einordnung durch die Beteiligten ab; maßgebend ist vielmehr das sich aus der tatsächlichen Gestaltung der Beziehungen ergebende Gesamtbild. 2. Die Frage, ob eine Person "wie ein Beschäftigter" tätig geworden ist, richtet sich nach dem Wortlaut der Formulierung im Kern nach den Kriterien für eine Beschäftigung.