Die Klage wird abgewiesen.
Kosten sind nicht zu erstatten.
Umstritten ist die Anerkennung eines Unfalles als Arbeitsunfall.
Die am 00.00.1957 geborene Klägerin, seit März 2000 als Altenpflegerin beim Kirchenkreis in C beschäftigt, bewohnt zusammen mit ihren Eltern und Söhnen ein Doppelhaus, zu welchem eine Doppelgarage gehört. Die Klägerin ist Eigentümerin und Halterin zweier PKW, von welchen den einen (Typ: Smart) ihr Sohn, den anderen (Typ: Opel Corsa) sie selbst nutzt. Von den beiden Garagen nutzen die eine ihre Eltern, die andere die Klägerin zur Unterstellung des Kraftwagens.
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