Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Ulm vom 14. Januar 2016 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Der Kläger begehrt die Feststellung des Ereignisses vom 13. Mai 2014 als Arbeitsunfall.
Der 1971 geborene Kläger ist ausgebildeter CNC-Fräser und -Dreher. Er war bei der Mahle Filtersysteme GmbH in Lorch als Facharbeiter beschäftigt. Im Jahre 2014 wurde er zum Betriebsrat gewählt. Er nahm wegen dieser Funktion an dem von dem Bildungskooperation Alb-Donau-Bodensee e. V. veranstalteten Seminar "Einführung in die Betriebsratsarbeit - Betriebsräte I, Aufgabe, Rolle und Handlungsfelder" teil, welches im Strandhotel am kleinen Brombachsee im mittelfränkischen Pfofeld stattfand, am Sonntag, 11. Mai 2014 um 18 Uhr begann und fünf Tage später enden sollte.
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