SG Magdeburg, vom 08.02.2005 - Vorinstanzaktenzeichen S 13 U 23/02
Versicherungsschutz eines Arbeitsuchenden in der gesetzlichen Unfallversicherung
LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 21.02.2008 - Aktenzeichen L 6 U 31/05
DRsp Nr. 2008/17062
Versicherungsschutz eines Arbeitsuchenden in der gesetzlichen Unfallversicherung
Sucht ein Arbeitsuchender wegen noch offener Punkte den potentiellen Arbeitgeber alsbald nach einem Vorstellungsgespräch erneut auf, so wird dies von der Vermittlungsaufforderung mitumfasst, so dass er dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung unterfällt. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]