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Die Beteiligten streiten über die Versicherungspflicht der Klägerin als Trauerrednerin in der Künstlersozialversicherung (KSV) für die Zeit von Mai 1999 bis Ende Februar 2004.
Die 1956 geborene Klägerin besitzt einen Studienabschluss für das Lehramt an Gymnasien mit den Fachrichtungen Französisch und Sport. Zwischen 1983 und Mitte 1997 war sie überwiegend als Sängerin und Schauspielerin an verschiedenen deutschen Theatern engagiert. Im Anschluss hieran nahm sie eine Beschäftigung als Trauerberaterin in einem Bestattungsinstitut auf, die sie im Mai 1998 beendete. Ab Juni 1998 war die Klägerin selbstständig als Trauerrednerin tätig; ergänzend gab sie Gesangunterricht und verfasste Trauergedichte und Gebete. Seit März 2004 übt sie eine versicherungspflichtige Beschäftigung als Küsterin aus.
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