I
Die Beteiligten streiten um die Beitragspflicht bei Nichtzahlung tariflicher Sonderzuwendungen.
Der Kläger betreibt in Bayern eine Pizzeria. Darin beschäftigte er mehrere versicherungspflichtige Arbeitnehmer, darunter den Arbeitnehmer V. und die Arbeitnehmerin B. (früher: L. ), denen er nach den mündlich geschlossenen Arbeitsverträgen keine Sonderzuwendungen gewährt. Der für allgemeinverbindlich erklärte Manteltarifvertrag (
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|