Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landessozialgerichts für das Saarland vom 21. November 2012 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch im Revisionsverfahren nicht zu erstatten.
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Die Beteiligten streiten über das Ende der Versicherungspflicht des Klägers in der gesetzlichen Krankenversicherung als Student.
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