LSG Niedersachsen-Bremen, vom 06.02.2008 - Vorinstanzaktenzeichen L 4 KR 156/04
SG Lüneburg, vom 25.03.2004 - Vorinstanzaktenzeichen S 9 KR 264/02
Versicherungspflicht in der Krankenversicherung der Studenten bei Wohnsitz im Ausland
BSG, Beschluss vom 26.08.2008 - Aktenzeichen B 12 KR 22/08 B
DRsp Nr. 2008/20356
Versicherungspflicht in der Krankenversicherung der Studenten bei Wohnsitz im Ausland
Die Sicherung der finanziellen Stabilität und damit der Funktionsfähigkeit der gesetzlichen Krankenversicherung ist ein überragend wichtiger Gemeinwohlbelang, der auch die Frage umfasst, an welche territorialen Bezüge bei Sachverhalten mit Auslandsberührung anzuknüpfen ist. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]