Versicherungspflicht in der Krankenversicherung der Rentner; Berücksichtigung von Haftzeiten bei der Vorversicherungszeit
SG Koblenz, vom 22.06.2010 - Aktenzeichen S 16 KR 87/09
DRsp Nr. 2010/22879
Versicherungspflicht in der Krankenversicherung der Rentner; Berücksichtigung von Haftzeiten bei der Vorversicherungszeit
Zu den für eine Mitgliedschaft nach § 5 Abs. 1 Nr. 11SGB V nötigen Vorversicherungszeiten zählen auch Zeiten der Inhaftierung, da während dieser Zeit lediglich der Leistungsanspruch ruht, nicht aber die Mitgliedschaft. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]