Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 31. Juli 2007 wird zurückgewiesen.
Kosten des Revisionsverfahrens sind nicht zu erstatten.
I
Die Beteiligten streiten darüber, ob die Klägerin wegen des Bezuges von Vorruhestandsgeld in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert ist.
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