Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 4. März 2009 wird zurückgewiesen.
Die Beklagte trägt die Kosten der Klägerin für das Revisionsverfahren.
I
Die Beteiligten streiten darüber, ob die Klägerin im Zuge ihres von einem Träger der gesetzlichen Unfallversicherung geförderten Fachhochschulstudiums als Teilnehmerin an Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (im Folgenden: LTA) versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) war.
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