Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Gießen vom 17. Oktober 2014 aufgehoben. Die Klage wird abgewiesen.
II.Die Beteiligten haben einander in beiden Instanzen keine Kosten zu erstatten.
III.Die Revision wird zugelassen.
Die Beteiligten streiten um die Gewährung von Arbeitslosengeld.
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