Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 7. Dezember 2007 wird zurückgewiesen.
Kosten des Revisionsverfahren sind nicht zu erstatten.
I
Die Klägerin begehrt von der beklagten Künstlersozialkasse die Feststellung ihrer Versicherungspflicht nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG).
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