SG Karlsruhe, vom 23.09.2002 - Vorinstanzaktenzeichen S 5 KR 186/02
Versicherungspflicht eines Organisten einer Kirchengemeinde
LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 23.04.2004 - Aktenzeichen L 4 KR 4466/02
DRsp Nr. 2006/24353
Versicherungspflicht eines Organisten einer Kirchengemeinde
Ein nebenberuflich als Organist einer Kirchengemeinde Tätiger ist abhängig beschäftigt, wenn er im Rahmen einer verständigen Berufsausübung weitgehende Freiheit der künstlerischen Ausgestaltung, angepasst an die liturgischen Gegebenheiten des Kirchenjahres, besitzt, so dass er möglicherweise auch ohne ins Einzelne gehende Anweisungen des Gottesdienstleiters eine vollwertige Leistung erbringt, also die Orgel selbstständig spielt. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]