Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landessozialgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 23. April 2008 aufgehoben.
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Neubrandenburg vom 24. November 2006 wird zurückgewiesen.
Kosten des Rechtsstreits sind in allen Rechtszügen nicht zu erstatten.
I
Die Beteiligten streiten darüber, ob die inzwischen verstorbene Ehefrau bzw Mutter der Kläger als Tagesmutter in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig war.
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