Versicherungspflicht bei mitarbeitenden Gesellschaftern einer GmbH
BSG, Urteil vom 17.05.2001 - Aktenzeichen B 12 KR 34/00 R
DRsp Nr. 2001/13994
Versicherungspflicht bei mitarbeitenden Gesellschaftern einer GmbH
1. An einer versicherungspflichtigen Beschäftigung kann es bei einer Tätigkeit für eine GmbH auch dann fehlen, wenn der Beschäftigte zwar nicht Geschäftsführer, aber neben seinem Ehegatten alleiniger und gleichberechtigter Gesellschafter der GmbH ist. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]