LSG Baden-Württemberg - Urteil vom 12.07.2006
L 5 KR 4868/05
Normen:
SGB V § 6 Abs. 1 Nr. 1 § 6 Abs. 1 Nr. 1 § 8 Abs. 1 Nr. 1 ; SGG § 192 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 ;
Vorinstanzen:
SG Konstanz, vom 19.10.2005 - Vorinstanzaktenzeichen S 2 KR 2372/03

Versicherungsfreiheit in der Krankenversicherung, Jahresarbeitsentgeltgrenze, Kostenauferlegung wegen Missbräuchlichkeit der Rechtsverfolgung

LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 12.07.2006 - Aktenzeichen L 5 KR 4868/05

DRsp Nr. 2007/3138

Versicherungsfreiheit in der Krankenversicherung, Jahresarbeitsentgeltgrenze, Kostenauferlegung wegen Missbräuchlichkeit der Rechtsverfolgung

1. Unter dem regelmäßigen Jahresarbeitsentgelt nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB V ist das Arbeitsentgelt zu verstehen, auf das im Laufe des auf den Beurteilungszeitpunkt folgenden Jahres ein Anspruch besteht oder das mit hinreichender Sicherheit zufließen wird. Schwankend die Bezüge, so ist eine Schätzung vorzunehmen. 2. Voraussetzung für die Missbräuchlichkeit der Rechtsverfolgung nach § 192 SGG ist nicht mehr, dass der Beteiligte subjektiv weiß, die Rechtsverfolgung sei aussichtslos und er führe nun entgegen besserer Einsicht den Prozess weiter. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

SGB V § 6 Abs. 1 Nr. 1 § 6 Abs. 1 Nr. 1 § 8 Abs. 1 Nr. 1 ; SGG § 192 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 ;