SG Braunschweig, vom 22.01.2002 - Vorinstanzaktenzeichen S 6 KR 124/99
Versicherungsfreiheit in der gesetzlichen Rentenversicherung, Werkstudentenprivileg, Fortführung des versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses
LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 12.10.2005 - Aktenzeichen L 4 KR 21/02
DRsp Nr. 2008/8948
Versicherungsfreiheit in der gesetzlichen Rentenversicherung, Werkstudentenprivileg, Fortführung des versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses
Ein Beschäftigungsverhältnis bei dem gleichen Arbeitgeber ist nur dann unter die Übergangsvorschrift des § 230 Abs. 4SGB VI zu subsumieren, wenn nach dem 30.9.1996 in der Regel in jedem Kalendermonat mindestens ein Arbeitseinsatz erfolgt. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]